PRESSEMITTEILUNG Bündnisgrüner Antrag zum Katzenschutz im Landkreis Nordwestmecklenburg

Wirksame Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen endlich auf den Weg bringen!

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Kreistag am 21.03.2024
Bereits im Jahr 2021 wurde ein Antrag zum Thema Katzenschutz durch die Fraktion von
Bündnis 90/Die Grünen in den Kreistag Nordwestmecklenburg eingebracht. Er wurde
abgelehnt, mit dem Versprechen der Verwaltung, dass an die Halterinnen und Halter im
Kreisgebiet appelliert wird, um die Freigängerkatzen kastrieren zu lassen, um die Population
von wildlebenden Katzen einzudämmen. Dieses Versprechen wurde nur halbherzig
umgesetzt, mit einer Veröffentlichung im Nordwestblick und einer Presseinformation. Auf
Nachfrage bei Frau Meike Gutzmann, Vorsitzende des Tierschutzvereins Wismar und
Umgebung e.V., hat sich seitdem die Situation noch weiter drastisch verschlechtert. Die
Auswirkungen aus der Coronazeit haben die Situation noch weiter verschärft, die Tierheime
sind überfüllt, die Tierheimmitarbeiter kommen selbst mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer kaum
mit dem Einfangen verwilderter Tiere hinterher, die Kosten für Kastrationen explodieren.
Meike Gutzmann: „Die Katzenwelpen sind oftmals ein Spiegel ihrer Mutter. Ist diese bereits
unterernährt und krank, geht es ihren Babys nicht anders. Das Muttertier kann nicht
genügend Milch und keine schützenden Antikörper geben. Das macht den Nachwuchs
anfällig für diverse Infektionskrankheiten, die wiederum zeit- und kostenintensiv behandelt
werden müssen. Es entwickelt sich eine Abwärtsspirale zu immer mehr Tierleid führt. Wir alle
müssen mit allen Mitteln diesem immer mehr zunehmenden Elend entgegenwirken.“

Dabei gibt es inzwischen gute Beispiele auch im Land Mecklenburg-Vorpommern, in
Landkreisen und Gemeinden die Katzenschutzverordnungen bereits auf den Weg gebracht
haben, u.a. im Landkreis Vorpommern Greifswald (im Jahr 2023 erlassen) und im Amt
Anklam-Land, das bereits eine ähnliche Verordnung erlassen hat.

Miro Zahra: „Es wäre an der Zeit, eine Katzenschutzverordnung im Landkreis
Nordwestmecklenburg endlich auf den Weg zu bringen. Leere Versprechungen und
Verharmlosung der katastrophalen Situation sind hierbei nicht zielführend und lenken von
den tatsächlichen Problemen ab. Die jährlichen Spenden an die Tierheime in der Region
sind seitens des Landkreises Nordwestmecklenburg eine nette Geste, aber letztendlich nur
ein Tropfen auf den heißen Stein.“


Auszug aus dem Beschlussvorschlag:
Der Kreistag fordert den Landrat auf, eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen für
den gesamten Landkreis Nordwestmecklenburg zu entwerfen und in den entsprechenden
Ausschüssen zu diskutieren. Aufgrund der Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum
Umgang mit Fundtieren kommen unkalkulierbare Kosten auf den Landkreis zu, wenn die
Population der freilebenden Katzen nicht eingedämmt werden kann. Die Verwaltung arbeitet
bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Eindämmung der Population von
freilebenden Katzen eng mit den Tierschutzvereinen in der Region zusammen.
Das Tierschutzgesetz sieht in §13b die Möglichkeit vor, mittels einer Verordnung in Gebieten
mit hohen Anzahlen freilebender Katzen die Kennzeichnung und Registrierung von
Freigängern vorzuschreiben und auch den unkontrollierten Freigang von
fortpflanzungsfähigen Katzen zu verbieten. In der „Landesverordnung über die Übertragung
der Ermächtigung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz freilebender Katzen
(Katzenschutzgebiet Ermächtigungslandesverordnung – KatzSchGELVO M-V)“ vom 9.
Dezember 2015 wird die Befugnis und damit auch die Verantwortung für solche potenzielle
Verordnungen an die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.tieraerzteverband.de/smile/smile-tiergesundheit/katze/kastration.php