PRESSEMITTEILUNG Bündnisgrüner Antrag zum Katzenschutz im Landkreis Nordwestmecklenburg 20. März 2024 Wirksame Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen endlich auf den Weg bringen!Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Kreistag am 21.03.2024Bereits im Jahr 2021 wurde ein Antrag zum Thema Katzenschutz durch die Fraktion vonBündnis 90/Die Grünen in den Kreistag Nordwestmecklenburg eingebracht. Er wurdeabgelehnt, mit dem Versprechen der Verwaltung, dass an die Halterinnen und Halter imKreisgebiet appelliert wird, um die Freigängerkatzen kastrieren zu lassen, um die Populationvon wildlebenden Katzen einzudämmen. Dieses Versprechen wurde nur halbherzigumgesetzt, mit einer Veröffentlichung im Nordwestblick und einer Presseinformation. AufNachfrage bei Frau Meike Gutzmann, Vorsitzende des Tierschutzvereins Wismar undUmgebung e.V., hat sich seitdem die Situation noch weiter drastisch verschlechtert. DieAuswirkungen aus der Coronazeit haben die Situation noch weiter verschärft, die Tierheimesind überfüllt, die Tierheimmitarbeiter kommen selbst mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer kaummit dem Einfangen verwilderter Tiere hinterher, die Kosten für Kastrationen explodieren.Meike Gutzmann: „Die Katzenwelpen sind oftmals ein Spiegel ihrer Mutter. Ist diese bereitsunterernährt und krank, geht es ihren Babys nicht anders. Das Muttertier kann nichtgenügend Milch und keine schützenden Antikörper geben. Das macht den Nachwuchsanfällig für diverse Infektionskrankheiten, die wiederum zeit- und kostenintensiv behandeltwerden müssen. Es entwickelt sich eine Abwärtsspirale zu immer mehr Tierleid führt. Wir allemüssen mit allen Mitteln diesem immer mehr zunehmenden Elend entgegenwirken.“Dabei gibt es inzwischen gute Beispiele auch im Land Mecklenburg-Vorpommern, inLandkreisen und Gemeinden die Katzenschutzverordnungen bereits auf den Weg gebrachthaben, u.a. im Landkreis Vorpommern Greifswald (im Jahr 2023 erlassen) und im AmtAnklam-Land, das bereits eine ähnliche Verordnung erlassen hat.Miro Zahra: „Es wäre an der Zeit, eine Katzenschutzverordnung im LandkreisNordwestmecklenburg endlich auf den Weg zu bringen. Leere Versprechungen undVerharmlosung der katastrophalen Situation sind hierbei nicht zielführend und lenken vonden tatsächlichen Problemen ab. Die jährlichen Spenden an die Tierheime in der Regionsind seitens des Landkreises Nordwestmecklenburg eine nette Geste, aber letztendlich nurein Tropfen auf den heißen Stein.“Auszug aus dem Beschlussvorschlag:Der Kreistag fordert den Landrat auf, eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen fürden gesamten Landkreis Nordwestmecklenburg zu entwerfen und in den entsprechendenAusschüssen zu diskutieren. Aufgrund der Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zumUmgang mit Fundtieren kommen unkalkulierbare Kosten auf den Landkreis zu, wenn diePopulation der freilebenden Katzen nicht eingedämmt werden kann. Die Verwaltung arbeitetbei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Eindämmung der Population vonfreilebenden Katzen eng mit den Tierschutzvereinen in der Region zusammen.Das Tierschutzgesetz sieht in §13b die Möglichkeit vor, mittels einer Verordnung in Gebietenmit hohen Anzahlen freilebender Katzen die Kennzeichnung und Registrierung vonFreigängern vorzuschreiben und auch den unkontrollierten Freigang vonfortpflanzungsfähigen Katzen zu verbieten. In der „Landesverordnung über die Übertragungder Ermächtigung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz freilebender Katzen(Katzenschutzgebiet Ermächtigungslandesverordnung – KatzSchGELVO M-V)“ vom 9.Dezember 2015 wird die Befugnis und damit auch die Verantwortung für solche potenzielleVerordnungen an die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.Weitere Informationen finden Sie unter:https://www.tieraerzteverband.de/smile/smile-tiergesundheit/katze/kastration.php