Hintergrund
Durch die Veränderung der atmosphärischen Zirkulation ist sowohl mit einer Zunahme der Dürreperioden wie auch der Extremwetterereignisse selbst in unserer Region zu rechnen. Die letzten Jahre waren schon durch solche gefährlichen Lagen gekennzeichnet. Da Abfolgen von Dürre und Starkregen sowie Überschwemmungen sowohl im städtischen wie auch im ländlichen Raum zunehmend große Schäden anrichten, ist eine zeitnahe, koordinierte Befassung mit diesem Thema unerlässlich, um Verluste von der Bevölkerung abzuwenden. Es ist daher an der Zeit, dass sich auch unser Landkreis ernsthaft und konzentriert mit der Abwehr der Folgen beschäftigt, wie es auch schon viele andere tun. Dazu muss die immer stärkere Schwankung im Auftreten von zu viel und zu wenig Wasser und die damit verbundenen Gefahren für die Bürger, für Land- und Forstwirtschaft und für die Gewerbe durch eine Pufferung mit natürlichen und eventuell zu schaffenden Wasserspeichern ausgeglichen werden. Diese sollen Wasserüberschüsse aufnehmen und später als Quelle für Bewässerung, Verdunstung durch Bäume und in einer sich immer weiter überhitzenden Umwelt auch als Löschwasser dienen. Dafür braucht es ein Management, das, natürlich räumlich aufgelöst, den Zustrom von Wasser mit dem Bedarf bei Dürren abgleicht, daraus die Größe der Speicher ableitet und dann die technische Konzeption erarbeitet. Grundlage dafür ist eine räumlich aufgelöste Abschätzung sowohl der Extremregenmengen wie auch des Wasserbedarfs bei langfristigen Dürren. Der Bedarf sollte dann mit den zur Verfügung stehenden Wasserpuffern (natürliche Teiche, Löschteiche, Zisternen) abgeglichen und gegebenenfalls, auch regional aufgelöst, bauliche Anpassungen durchgeführt werden, die eine ausreichende Pufferfunktion sowie eine gleichmäßige Verteilung von Last und Bedarf ermöglichen. Ein solches integriertes Wassermanagement findet in Städten bereits Anwendung (und Förderung), die Einführung auch im ländlichen Raum ist nur noch eine Sache der Zeit. Eine angemessene Vorlauf- und Planungszeit ist dabei essentiell für den Erfolg.
Ein weiterer ernsthafter Problembereich der Klimafolgenanpassung ist der Hochwasser- und Küstenschutz. Bei ständiger Zunahme der Extremregenereignisse und der Geschwindigkeit des Meeresspiegelanstiegs (Prognose: bis 2100 0,8–1,2 m – wenn es bei den bisherigen Anstrengungen bleibt) wäre ein Schutzkonzept erforderlich, das die gesamte Küste und kritische Wasserläufe im Inland im Blick hat. Die momentanen gesetzlichen Vorlagen zielen hingegen auf eine Trennung ab, bei der große Bereiche in die Verantwortung der Kreise übertragen werden.
Neue gesetzliche Regelungen
Die Novellierung des Landeswasser-und Küstenschutzgesetzes MV wurde im Juni durch das Kabinett beschlossen und durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. Als Leitmotiv des Gesetzes wird die Klimaanpassung genannt und als zentrales Ziel die Vorbereitung auf Extremwetterlagen. Klimaanpassung wird in diesem Text , aber ebenso im Referentenentwurf des neuen Klimaverträglichkeitsgesetzes MV als Aufgabe von Kreisen und Gemeinden gesehen. In §7 dieses Entwurfes vom 29.10.2025 wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinden und die Landkreise die Vorbildfunktion in eigener Verantwortung erfüllen. Bestimmungen wie “Sie (die Landkreise) fördern den Klimaschutz und die Klimaanpassung auch im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge; der Klimaschutz und die Klimaanpassung sind öffentliche Aufgaben im Sinne des §2 Absatz 2 und des §89 Absatz 2 der Kommunalverfassung.“ und „Die Landkreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, ab dem 1. Januar 2030 innerhalb von drei Jahren Klimaschutzkonzepte zu erstellen. Die Klimaschutzkonzepte benachbarter Planungsräume sind aufeinander abzustimmen“ definieren ziemlich klar die Verantwortung der Landkreise.
Eine zusätzliche Aufgabe für den Landkreis wird durch den folgende Passus des neuen Landeswasser-und Küstenschutzgesetzes MV definiert: „Weder die Finanzausstattung der Wasserwirtschaftsverwaltung noch ihre Möglichkeiten, freiwerdende Stellen aufgabenadäquat zu besetzen, werden sich auf absehbare Zeit verbessern. Daher ist es unerlässlich, dass sich das Land auf den Schutz der im Zusammenhang bebauten Gebiete konzentriert. Der Bau und die Unterhaltung von Hochwasser- und Küstenschutzanlagen für rein landwirtschaftlich genutzte Flächen und Bereiche außerhalb der geschlossen besiedelten Gebiete soll in Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände verbleiben bzw. in die Hände der Gemeinden gegeben werden.“ Wasser- und Bodenverbände stehen in der Rechtsaufsicht der Landkreise und finanzieren sich über Umlagen. Bei dem prognostizierten Anstieg der Extremwetterereignisse einerseits und des Meerespiegelanstiegs andererseits (100 cm bis 2100) kommen damit unkalkulierbare Kostensteigerungen für Hochwasser und Küstenschutz auf Kreise und Gemeinden zu.
Probleme der Umsetzung
Diese gesetzlichen Vorgaben, vor allem aber die realen Entwicklungen im globalen Wasserkreislauf und ihre regionalen Folgen sind mit zunehmenden Managementaufgaben auf allen Ebenen verbunden. Hiermit ist nun aber die Frage verbunden, wer im Landkreis für solche Aufgaben, die ja viele Planungsebenen integrieren müssen, zuständig ist. Nach dem neuen Gesetz sollen den Wasser- und Bodenverbänden vermehrt Aufgaben übertragen werden. Diese stehen in der Rechtsaufsicht der Landkreise, ihre Bereiche decken sich aber mit den Einzugsgebieten der Wasserläufe, nicht aber mit den Kreisgebieten. Diese decken nun wieder die unteren Wasserbehörden der Landkreise ab, deren Aufgaben sich, z. B. beim Hochwasserschutz und Deichbau, mit denen der Wasser- und Bodenverbände, der Staatlichen Ämter für Natur und Umwelt, der Planungsverbände und auch mit denen kommunalen Akteure teils überlagern. Daher kommt in unserem Kontext die Frage auf, wie und ob eine koordinierte integrierte Planung unter Mitwirkung so vieler, auf unterschiedlichen räumlichen und planungshierarchischen Ebenen agierender Institutionen, möglich ist, oder ob, gerade in diesem neuen Bereich der Klimafolgenabwehr nicht neue, klare und effizientere Strukturen nötig sind.
Die sich aus dem Gesetz ergebenden neuen Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände und ihre Finanzierung besonders beim Hochwasser- und Küstenschutz werden sicher noch Gegenstand intensiver Diskussionen werden. Die Folgen für die Landkreise in Bezug auf diese Gefahrenvorsorge und deren Finanzierung in Zeiten exponentiell steigender Pegel sind dabei nicht völlig erfasst und sollten daher unbedingt unter Einbeziehung aller damit befassten Stellen diskutiert und in die Planung einbezogen werden.
Bündnisgrüne Anträge/Anfragen zu dieser Thematik
Anfrage nach § 112 KV M-V vom 25.03.2025
Wie ist der Landkreis Nordwestmecklenburg auf die voraussichtliche Zunahme der Extremwetterereignisse und die Höhe von Sturmfluten vorbereitet? (mit Detailfragen nach Gefährdungskarten, Notfallplänen, Retentionsflächen, Hochwasserbemessungsgrenzen, Evakuationsplänen)
Auszug aus den Antworten aus der Kreistagsverwaltung
- Es gibt Gefährdungskarten für Starkregen, keine für Dürregefährdung.
- Der Landkreis hat keine Notfallpläne für Extremwetterperioden. Hochwasserrisikokarten erstellt das Land.
- Nach Inkrafttreten des Neuen Landeswassergesetzes MV wäre eine Erfassung von Ausdehnung und Potential der Retentionsflächen durch die Wasser und Bodenverbände möglich.
- Die Hochwasserbemessungsgrenze richtet sich nach der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie des Landes M-V.
- Evakuierungen sind ein grundsätzliches Thema des Katastrophenschutzes. Dies Thema wird somit nicht örtlich begrenzt betrachtet.
- Natürlich beachten wir bei Neubaumaßnahmen die genannten Grenzen und treffen ggf. Maßnahmen, um Auswirkungen auf Menschen und Sachwerte auszuschließen.
Die letzte Antwort vereinbart sich nicht ganz mit der Tatsache, dass das neu errichtete Einkaufszentrum Dreweswäldchen in Wismar laut Karten des LUNG schon bei Hochwassergefahr mit hoher Wahrscheinlichkeit im Wasser steht. Die B-Pläne sind anscheinend doch nicht angepasst. Insgesamt sprechen die immerhin ausführlichen Antworten nicht für einen abgestimmten Plan und so kam es zu dem Kreistagsantrag
Antrag von Bündnis90/ Die Grünen im Kreistag
Der Kreistag beauftragt den Landrat mit der Erstellung eines Wassermanagementplanes zum Schutz von Einwohnern und Gewerbe vor den Auswirkungen von Starkregen/Dürre-Wechseln in der Folge des Klimawandels. Ziel ist die natürliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, mit der ein wichtiger Schritt zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der jetzigen und nachfolgenden Generationen geleistet wird (Zitat Landrat T. Schomann aus Antwort auf Anfrage der Bündnisgrünen Krewistagsfraktion Nordwestmecklenburg).
Der Antrag soll vor der Beschlussfassung im Kreistag beraten werden, wobei die relevanten Punkte die Sicherstellung der öffentliche Sicherheit bei Fluten (Evakuierungspläne, angemessene Ausrüstung der Wehren und des THW), aber auch bei Dürren (Verfügbarkeit von Löschwasser bei Waldbränden, Wasser zum Erhalt der Verdunstungsfunktion der Vegetation) beinhalten soll.
Der Antrag wurde nach kurzer Diskussion in den Ausschuss für Entwicklung des ländlichen Raumes, Umwelt und Landwirtschaft verwiesen.
Ausschuss für Entwicklung des ländlichen Raumes, Umwelt und Landwirtschaft, Sitzung am 11.9.2025
Aus dem Protokoll:
zu 8: Novellierung Landeswasser- & KüstenschutzG M-V: Aufgaben Wasser- & Bodenverbände (F. Pollehne, GRÜNE) Herr Pollehne führt zum Tagesordnungspunkt aus. Frau Carina Kaminski (Geschäftsführerin Wasser- & Bodenverband Wallensteingraben Küste) trägt zu den Aufgaben und Herausforderungen der Wasser- & Bodenverbände vor. Es sind zukünftig Dialogforen mit dem Land, den Kommunen und den Wasser- & Bodenverbände hinsichtlich der Novellierung des Landeswasser- & KüstenschutzG M-V vorgesehen. Hr. Dr. Finke wird seitens des ALUL aufgefordert, nach entsprechender Durchführung Bericht zu erstatten.
zu 9: Managementplan zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers Vorlage: 035/GRÜNE/2025 Der ALUL beschließt über den Antrag, einen Beschlussvorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt in den Kreistag einzubringen. Ergebnis: 1 x Zustimmung / 8 x Gegenstimme Begründung: Keine Zuständigkeit des ALUL
Fazit
Angesichts akut fortschreitender Gefährdungen durch zu viel Wasser oder Wassermangel sind weitsichtige und weitreichende Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung auf den politischen wie auch den administrativen Ebenen des Landkreises zu ergreifen. Das erfolgt nur unzureichend. Wir werden daher auch weiterhin auf diesen Missstand hinweisen.
Ein Text von Falk Pollehne