Unsere Anfrage zum kontaminierten Aushub im Dreweswäldchen / HEVAG Gelände

Anfrage- und Antwortschreiben aus dem Kreistag auf die Anfrage nach § 112 KV M-V vom 03.03.2026 aus der bündnisgrünen Fraktion


Sehr geehrter Herr Landrat,

die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt folgende Anfrage an die untere Naturschutzbehörde (untere Bodenbehörde) des Landkreises Nordwestmecklenburg über den Ausschuss für Entwicklung des ländlichen Raumes, Umwelt und Landwirtschaft.

Betr.: kontaminierter Aushub auf privaten und städtischen Grundstücken im Areal Drewespark, Wismar

Die der Bauleitplanung VO/2021/4005 der Hansestadt Wismar beiliegenden Umweltgutachten zeigen im Gebiet der ehemaligen Kokerei im Dreweswäldchen  extreme Kontaminierungswerte für Cyanide, PAK und MKW im Boden, die z.T. tausendfach über den Grenzwerten liegen. Es wurde vor der Bebauung mit einem Einkaufszentrum eine Bodensanierung durchgeführt, die allerdings nicht das gesamte kontaminierte Bodenmaterial umfasste.  Ein Teil des Aushubs befindet sich seit dem Bau immer noch ungesichert auf privatem und auch auf städtischem Land. Ursprünglich angebrachte Abdeckfolien sind zerrissen und verweht. Die Inhaltsstoffe werden daher seit mehreren Jahren ausgewaschen und können in die Kleingartenanlage oder das Feuchtbiotop Kuhweide abfließen. Die UNB des Landkreises war über die Sanierungsmaßnahmen informiert, bzw. an Genehmigungen beteiligt. In diesem Kontext erbitten wir die Antwort auf folgende Fragen:

    1. Welche Konzentrationen welcher Schadstoffe  enthielt der  Aushub? 

    2. Wenn Konzentrationen über den erlaubten Grenzwerten lagen, warum wurden dann nicht im Sinne der unmittelbaren Gefahrenabwehr die Entsorgung 

a) mit sofortiger Wirkung angeordnet ?

b) in Ersatzvornahme durchgeführt?

    3. Warum konnte der städtische, komplett ungesicherte Teil des Aushubs, der direkt neben bewirtschafteten Kleingärten liegt,  nicht sofort nach der Entnahme auf eine gesicherte Deponie verbracht werden?

Antwort des Landrates

Gern beantworte ich Ihre Anfragen. Dazu teilte mir das Dezernat II Folgendes mit: 

zu 1.: Beprobungen besonders auffälliger Bereiche (Hotspot-Beprobungen) im Auftrag des LK NWM ergaben kritische Konzentrationen von PAK-Verbindungen (PAK = polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cyanid- und Schwefelverbindungen. Es wurden 5 Proben entnommen, in denen Belastungen von PAK nach EPA zwischen 14,5 mg/kg TM und 140 mg/kg TM nachgewiesen wurden. 

Erste Untersuchungen von Mischproben zur Deklaration voraussichtlicher Entsorgungschargen im Auftrag des Verpflichteten vom 05.03.2025 zeigten (jeweils bezogen auf die Trockenmasse (TM)) 3,13 bis 51,8 mg/kg PAK; <0,1 bis 56 mg/kg Cyanid gesamt (im Eluat: bis 814 pg/l), bis 3,87 mg/kgbBTEX und bis zu 158 mg/kg Blei. 

Im Eluat wurden erhöhte Konzentrationen von Antimon (0,0576 mg/l) und Selen (0,040 mg/l) ermittelt. Leitparameter sind PAK und Cyanide. 

zu 2a): Entsorgung mit Sofortvollzug wurde angeordnet. 

zu 2b): Bis zur Klageerhebung beim Verwaltungsgericht Schwerin vom 30.05.2025 (Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) verhielt sich der Verpflichtete kooperativ. Danach ging der LK NWM fortwährend von einer baldigen Entscheidung des Gerichts aus. 

zu 3.: Der Landkreis strebte unverzügliche Entsorgung gegenüber der Hansestadt Wismar an. Dort wurde auf erforderliche Ausschreibungsverfahren und den baldigen angestrebten Gesamtbaubeginn für den Parkplatz verwiesen. 

Für weitere Anordnungen auch gegenüber z.B. der Hansestadt sollte ab Juni 2025 das exemplarische Ergebnis des anhängigen Gerichtsverfahrens berücksichtigt werden. 

Kürzlich erfolgte eine Ersteinschätzungen des Verwaltungsgerichts: Das Gericht sieht die Zuständigkeit voraussichtlich nicht beim Landkreis Nordwestmecklenburg, sondern beim StALU WM. Der Vorgang wird daher aller Voraussicht nach an das StALU übergeben werden müssen.